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   VGH Bayern, 21.01.2013 - 10 ZB 12.2153   

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https://dejure.org/2013,637
VGH Bayern, 21.01.2013 - 10 ZB 12.2153 (https://dejure.org/2013,637)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.01.2013 - 10 ZB 12.2153 (https://dejure.org/2013,637)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. Januar 2013 - 10 ZB 12.2153 (https://dejure.org/2013,637)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug; Ausweisungsgrund; ernstliche Zweifel; grundsätzliche Bedeutung; Aufklärungsrüge; Überraschungsentscheidung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 2, AufenthG § 55 Abs. 2 Nr. 1 a
    Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltstitel, Ausweisungsgrund, falsche oder unvollständige Angaben, falsche Angaben, unvollständige Angaben, Schengen-Visum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 16.03.2011 - 6 B 47.10

    Organisatorische Unterstützung eines Hochschullehrers durch die Hochschule

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2013 - 10 ZB 12.2153
    Eine Aufklärungsrüge, wie sie die Klägerin erhebt, kann nur dann Erfolg haben, wenn sie schlüssig aufzeigt, dass das Gericht auf der Grundlage seiner Rechsauffassung Anlass zu weiterer Sachaufklärung hätte sehen müssen (vgl. BVerwG, B.v. 16.3.2011 - 6 B 47/10 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 16.3.2012 - 10 ZB 11.1499 - juris Rn. 16).

    Außerdem muss dargelegt sein, welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Aufklärung voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern das unterstellte Ergebnis zu einer der Klägerin günstigeren Entscheidung geführt hätte (vgl. BVerwG, B.v. 16.3.2011 - 6 B 47/10 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 21.3.2012 - 10 ZB 10.100 - juris Rn. 22).

  • VGH Bayern, 19.11.2002 - 10 ZB 02.2297
    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2013 - 10 ZB 12.2153
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache dann, wenn sich darin eine entscheidungserhebliche Rechts- oder Tatsachenfrage von über den Einzelfall hinausgehender Bedeutung stellt, die bisher in der Rechtsprechung noch nicht geklärt ist und daher im Interesse der Einheit, der Fortbildung oder der einheitlichen Auslegung und Anwendung des Rechts der Klärung durch das Rechtsmittelgericht bedarf (vgl. BVerfG, B.v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 - juris Rn. 97; BayVGH, B.v. 19.11.2002 - 10 ZB 02.2297 - juris Rn. 7; B.v. 27.11.2002 - 10 ZB 02.2633 - juris Rn. 3; B.v. 03.11.2011 - 8 ZB 10.2931 - juris Rn. 30).

    Dementsprechend verlangt das Darlegungsgebot des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO, dass der Rechtsmittelführer eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert, ausführt, warum diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, erläutert, weshalb sie klärungsbedürftig ist, und darlegt, inwieweit ihr eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. etwa BayVGH, B.v. 19.11.2002 - 10 ZB 02.2297 - juris Rn. 7; B.v. 27.11.2002 - 10 ZB 02.2633 - juris Rn. 3; B.v. 16.12.2004 - 4 ZB 04.3158 - juris Rn. 3; B.v. 23.10.2008 - 14 ZB 08.148 - juris Rn. 10; B.v 7.1.2009 - 7 ZB 08.1478 -juris Rn. 17; B.v. 28.9.2009 - 7 ZB 09.1468 - juris Rn. 7).

  • VGH Bayern, 27.11.2002 - 10 ZB 02.2633
    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2013 - 10 ZB 12.2153
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache dann, wenn sich darin eine entscheidungserhebliche Rechts- oder Tatsachenfrage von über den Einzelfall hinausgehender Bedeutung stellt, die bisher in der Rechtsprechung noch nicht geklärt ist und daher im Interesse der Einheit, der Fortbildung oder der einheitlichen Auslegung und Anwendung des Rechts der Klärung durch das Rechtsmittelgericht bedarf (vgl. BVerfG, B.v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 - juris Rn. 97; BayVGH, B.v. 19.11.2002 - 10 ZB 02.2297 - juris Rn. 7; B.v. 27.11.2002 - 10 ZB 02.2633 - juris Rn. 3; B.v. 03.11.2011 - 8 ZB 10.2931 - juris Rn. 30).

    Dementsprechend verlangt das Darlegungsgebot des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO, dass der Rechtsmittelführer eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert, ausführt, warum diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, erläutert, weshalb sie klärungsbedürftig ist, und darlegt, inwieweit ihr eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. etwa BayVGH, B.v. 19.11.2002 - 10 ZB 02.2297 - juris Rn. 7; B.v. 27.11.2002 - 10 ZB 02.2633 - juris Rn. 3; B.v. 16.12.2004 - 4 ZB 04.3158 - juris Rn. 3; B.v. 23.10.2008 - 14 ZB 08.148 - juris Rn. 10; B.v 7.1.2009 - 7 ZB 08.1478 -juris Rn. 17; B.v. 28.9.2009 - 7 ZB 09.1468 - juris Rn. 7).

  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2013 - 10 ZB 12.2153
    Die Voraussetzungen für die Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung sind erfüllt, wenn die Klägerin im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenvoraussetzung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt hat (vgl. BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11).
  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2013 - 10 ZB 12.2153
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache dann, wenn sich darin eine entscheidungserhebliche Rechts- oder Tatsachenfrage von über den Einzelfall hinausgehender Bedeutung stellt, die bisher in der Rechtsprechung noch nicht geklärt ist und daher im Interesse der Einheit, der Fortbildung oder der einheitlichen Auslegung und Anwendung des Rechts der Klärung durch das Rechtsmittelgericht bedarf (vgl. BVerfG, B.v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 - juris Rn. 97; BayVGH, B.v. 19.11.2002 - 10 ZB 02.2297 - juris Rn. 7; B.v. 27.11.2002 - 10 ZB 02.2633 - juris Rn. 3; B.v. 03.11.2011 - 8 ZB 10.2931 - juris Rn. 30).
  • BVerfG, 15.02.2011 - 1 BvR 980/10

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) im

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2013 - 10 ZB 12.2153
    Zwar kommt ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG in diesem Sinne dann in Betracht, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfG, B.v. 15.2.2011 - 1 BvR 980/10 - juris Rn. 13 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2013 - 10 ZB 12.2153
    Jedoch erfordert die Rüge, das rechtliche Gehör sei verletzt, regelmäßig die substantiierte Darlegung, was der Betroffene bei ausreichender Gehörsgewährung noch vorgetragen hätte und inwiefern der weitere Vortrag entscheidungserheblich gewesen wäre (vgl. BVerwG, B.v. 19.8.1997 - 7 B 261/97 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 16.12.2004 - 4 ZB 04.3158
    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2013 - 10 ZB 12.2153
    Dementsprechend verlangt das Darlegungsgebot des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO, dass der Rechtsmittelführer eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert, ausführt, warum diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, erläutert, weshalb sie klärungsbedürftig ist, und darlegt, inwieweit ihr eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. etwa BayVGH, B.v. 19.11.2002 - 10 ZB 02.2297 - juris Rn. 7; B.v. 27.11.2002 - 10 ZB 02.2633 - juris Rn. 3; B.v. 16.12.2004 - 4 ZB 04.3158 - juris Rn. 3; B.v. 23.10.2008 - 14 ZB 08.148 - juris Rn. 10; B.v 7.1.2009 - 7 ZB 08.1478 -juris Rn. 17; B.v. 28.9.2009 - 7 ZB 09.1468 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 23.10.2008 - 14 ZB 08.148

    Werbungskosten; Aufwandsentschädigung; Substantiierung der ernstlichen Zweifel

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2013 - 10 ZB 12.2153
    Dementsprechend verlangt das Darlegungsgebot des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO, dass der Rechtsmittelführer eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert, ausführt, warum diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, erläutert, weshalb sie klärungsbedürftig ist, und darlegt, inwieweit ihr eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. etwa BayVGH, B.v. 19.11.2002 - 10 ZB 02.2297 - juris Rn. 7; B.v. 27.11.2002 - 10 ZB 02.2633 - juris Rn. 3; B.v. 16.12.2004 - 4 ZB 04.3158 - juris Rn. 3; B.v. 23.10.2008 - 14 ZB 08.148 - juris Rn. 10; B.v 7.1.2009 - 7 ZB 08.1478 -juris Rn. 17; B.v. 28.9.2009 - 7 ZB 09.1468 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 07.01.2009 - 7 ZB 08.1478

    Rücktritt von der Prüfung; Unverzüglichkeit des Rücktritts; Unerkannte

    Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2013 - 10 ZB 12.2153
    Dementsprechend verlangt das Darlegungsgebot des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO, dass der Rechtsmittelführer eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert, ausführt, warum diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, erläutert, weshalb sie klärungsbedürftig ist, und darlegt, inwieweit ihr eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. etwa BayVGH, B.v. 19.11.2002 - 10 ZB 02.2297 - juris Rn. 7; B.v. 27.11.2002 - 10 ZB 02.2633 - juris Rn. 3; B.v. 16.12.2004 - 4 ZB 04.3158 - juris Rn. 3; B.v. 23.10.2008 - 14 ZB 08.148 - juris Rn. 10; B.v 7.1.2009 - 7 ZB 08.1478 -juris Rn. 17; B.v. 28.9.2009 - 7 ZB 09.1468 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 28.09.2009 - 7 ZB 09.1468

    Antrag auf Zulassung der Berufung; ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des

  • VGH Bayern, 03.11.2011 - 8 ZB 10.2931

    Ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften betreffend die Erteilung von

  • VGH Bayern, 21.03.2012 - 10 ZB 10.100

    Glücksspielrechtliche Erlaubnis; Vermitteln im Internet; Bemessung der Gebühren

  • VGH Bayern, 09.10.2013 - 10 ZB 13.1725

    Physische und psychische Gewalt des Ehegatten (hier: verneint)

    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache dann, wenn sich darin eine entscheidungserhebliche Rechts- oder Tatsachenfrage von über den Einzelfall hinausgehender Bedeutung stellt, die bisher in der Rechtsprechung noch nicht geklärt ist und daher im Interesse der Einheit, der Fortbildung oder der einheitlichen Auslegung und Anwendung des Rechts der Klärung durch das Rechtsmittelgericht bedarf (vgl. BVerfG, B.v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 - juris Rn. 97; BayVGH, B.v. 21.1.2013 - 10 ZB 12.2153 - juris Rn. 9).

    Dementsprechend verlangt das Darlegungsgebot des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO, dass der Rechtsmittelführer eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert, ausführt, warum diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, erläutert, weshalb sie klärungsbedürftig ist, und darlegt, inwieweit ihr eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (stRspr; vgl. z.B. BayVGH, B.v. 21.1.2013 - 10 ZB 12.2153 - juris Rn. 9).

  • OVG Niedersachsen, 21.11.2013 - 11 LA 135/13

    Rechtfertigung der Sicherstellung eines aller Wahrscheinlichkeit nach deliktisch

    Dementsprechend verlangt das Darlegungsgebot des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO, dass der Rechtsmittelführer eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert, ausführt, warum diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, erläutert, weshalb sie klärungsbedürftig ist, und darlegt, inwieweit ihr eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 -, juris, Rdnr. 97; Bay. VGH, Beschl. v. 9.10.2013 - 10 ZB 13.1725 -, juris, Rdnr. 10; Beschl. v. 21.1.2013 - 10 ZB 12.2153 - juris, Rdnr. 9).
  • OVG Niedersachsen, 15.11.2013 - 11 LA 100/13

    Ausräumen des Verdachts der Gefährlichkeit eines Hundes infolge eines tödlichen

    Dementsprechend verlangt das Darlegungsgebot des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO, dass der Rechtsmittelführer eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert, ausführt, warum diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, erläutert, weshalb sie klärungsbedürftig ist, und darlegt, inwieweit ihr eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 -, juris, Rdnr. 97; Bay. VGH, Beschl. v. 9.10.2013 - 10 ZB 13.1725 -, juris, Rdnr. 10; Beschl. v. 21.1.2013 - 10 ZB 12.2153 - juris, Rdnr. 9).
  • OVG Niedersachsen, 27.02.2014 - 11 LA 180/13

    Vereinbarkeit des Einfuhr- und Verbringungsverbots in § 2 Abs. 1 Satz 1

    Dementsprechend verlangt das Darlegungsgebot des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO, dass der Rechtsmittelführer eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert, ausführt, warum diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, erläutert, weshalb sie klärungsbedürftig ist, und darlegt, inwieweit ihr eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 -, juris, Rdnr. 97; Bay. VGH, Beschl. v. 9.10.2013 - 10 ZB 13.1725 -, juris, Rdnr. 10; Beschl. v. 21.1.2013 - 10 ZB 12.2153 - juris, Rdnr. 9).
  • VGH Bayern, 07.01.2014 - 10 ZB 13.925

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Besitz kinderpornographischer Schriften;

    2 Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache dann, wenn sich darin eine entscheidungserhebliche Rechts- oder Tatsachenfrage von über den Einzelfall hinausgehender Bedeutung stellt, die bisher in der Rechtsprechung noch nicht geklärt ist und daher im Interesse der Einheit, der Fortbildung oder der einheitlichen Auslegung und Anwendung des Rechts der Klärung durch das Rechtsmittelgericht bedarf (vgl. BVerfG, B.v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 - juris Rn. 97; BayVGH, B.v. 21.1.2013 -10 ZB 12.2153 - juris Rn. 9 m.w.N.).
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